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10. März 2010



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cerTqua Qualitätsmanagement

Inhaltsbereich

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Inhalt:

Ort, Beginn und Dauer der Veranstaltungen
Ausfallende Veranstaltungen
Programmheftgliederung und Veranstaltungs-Nummern
Teilnahmeberechtigung
So melden Sie sich zu einem VHS-Kurs an
Anmeldungen / Kursdurchführung
Teilnahmeentgelt / Lastschrift-Einzug / Überweisung
Ermäßigungen
Abmeldungen und Rückzahlungen
Datenschutz
Teilnahmebescheinigungen
Mitwirkung der Teilnehmenden
Hausordnung
Haftung
Besonderheiten des Internetanmeldeverfahrens
AGB Studienfahrten | Tagesexkursionen

Ort, Beginn und Dauer der Veranstaltungen:

Das 1. Semester 2010 beginnt am Montag, dem 22. Februar 2010 und endet am Freitag, dem 18. Juni 2010 (15 Unterrichtswochen). Beginn der Anmeldungen: Sofort nach Erscheinen dieses Programmheftes zu den Öffnungszeiten bei allen Anmeldestellen der Volkshochschule (für Studienfahrten gelten zum Teil Sondertermine, die besonders bekannt gegeben sind). Die Dauer der Vorträge und Kurse beträgt - sofern bei den einzelnen Veranstaltungen im Programm nichts anderes vermerkt ist - jeweils eine Doppelstunde (90 Minuten).

Ausfallende Veranstaltungen:
Der Unterricht fällt aus:

- Montag, 29.03.2010 bis einschließlich Freitag, 09.04.2010 (Osterferien)
- Donnerstag, 13.05.2010 (Christi Himmelfahrt)
- Dienstag, 25.05.2010 (Pfingstdienstag)
- Donnerstag, 03.06.2010 (Fronleichnam)
 
Bitte beachten Sie gesonderte Hinweise auf eventuelle Ferienangebote. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nachgeholt.

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 Programmheftgliederung und Veranstaltungs-Nummern:

Das Programm der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn ist nach Fachbereichen gegliedert. Sämtliche von der Volkshochschule angebotenen Veranstaltungen finden Sie unter dem jeweiligen Fachbereich (siehe Inhaltsverzeichnis). Die Veranstaltungen sind nach Fachbereichen und Fachgruppen nummeriert.

 
Teilnahmeberechtigung:

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn steht jedem offen, der das 15. Lebensjahr vollendet und sich ordnungsgemäß vorher angemeldet hat. In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Teilnehmende zugelassen werden.

 

Die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen kann von sachlich gebotenen Voraussetzungen, z.B. dem Besuch anderer Veranstaltungen, abhängig gemacht werden. Die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen kann auch begrenzt werden, wenn diese wegen der Art der Veranstaltung oder der beschränkten Aufnahmefähigkeit der Volkshochschule erforderlich ist. Im Übrigen wird die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule zwischen der Bundesstadt Bonn und den Teilnehmenden privatrechtlich geregelt. Die Geschäftsbedingungen (Entgelt-, Hausordnung usw.) werden Vertragsbestandteil.


So melden Sie sich zu einem VHS-Kurs an:
  • Kurs auswählen
  • Evtl. Beratung durch die VHS 
  • Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. 
  • Onlineanmeldung durchführen
  • Besuch des Kurses (wenn keine Absage durch die VHS erfolgt) 
  • Falls Sie keine Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt haben: Einzahlung (oder Überweisung) des Teilnahmeentgeltes bei der Sparkasse KölnBonn oder einem anderen Bankinstitut (fällig bis zum 2. Unterrichtstag bzw. bei Wochenendkursen bis eine Woche vor der Veranstaltung). Eine Rechnung erhalten Sie nicht bzw. nur auf Anfrage (für Firmen) 
  • Abmeldungen müssen schriftlich bis zum Beginn des 2. Unterrichtstages (gilt nur für Veranstaltungen ab 10 Unterrichtsterminen), bei Tages-, Wochenend-, Wochenseminaren oder Kursen mit weniger als 10 Terminen bis eine Woche und im Fachbereich "Kreatives Gestalten" zehn Werktage, bei einem Bildungsurlaub sogar 14 Tage vor Durchführung bei der VHS vorliegen (es gilt der im Kurstext angegebene Abmeldeschluss).Keine Abmeldungen bei den Kursleitenden.

  

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Anmeldungen:

Die Anmeldung sollte spätestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Volkshochschule vorliegen. Anmeldungen unter Vorbehalt werden grundsätzlich nicht anerkannt. Eine Teilnahme an einzelnen Kursstunden zur Probe (Schnupperstunden) ist nicht möglich.

Sie können beliebig viele Kurse belegen. Eine Teilnahme nach Kursbeginn ist nach Absprache mit dem Fachbereich noch möglich! Terminverschiebungen, Verlegung des Unterrichtsortes und der Ausfall von Kursen und Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Bei Schwangerschaften, Bandscheibenvorfällen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen bitten wir Sie, Ihre Teilnahme an Kursen des Gesundheits- und Sportbereiches vorab mit Ihrem Arzt auf Unbedenklichkeit abzuklären.

Für die Teilnahme an Studienfahrten gelten besondere Bedingungen (siehe Geschäftsbedingungen Studienfahrten/Tagesexkursionen).

Kursdurchführung:
Ein Kurs kann nur stattfinden, wenn die vorgegebene Teilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Kurs im gegenseitigen Einvernehmen bei erhöhtem Entgelt stattfinden.
Teilnahmeentgelt / Lastschrift-Einzug / Überweisung:

Jedes Teilnahmeentgelt (Ausnahmen bei Vorträgen, Alphakursen und niederschwellige Deutschkurse) enthält ein Entgelt von 6,10 EUR für Anmeldungen und Stornierungen; hierauf wird keine Ermäßigung gewährt. Kosten für Unterrichtsmaterialien (Fotokopien etc.) sind nicht im Teilnahmeentgelt enthalten und werden ggfs. unmittelbar mit den Kursleitenden abgerechnet. Die Höhe des Teilnahmeentgelts für die einzelnen Veranstaltungen der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn ist aus dem Programmheft ersichtlich. Zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes sind die Teilnehmenden oder ihre gesetzlichen Vertretungsberechtigten verpflichtet.

Das für Kurse und Arbeitsgemeinschaften zu entrichtende Teilnahmeentgelt wird spätestens bis zum 2. Unterrichtstag fällig; bei Wochenendseminaren eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. Eine vorherige Rechnung erhalten Sie nicht bzw. nur auf Anfrage (für Firmen). Wenn Sie der Volkshochschule die Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt haben, wird nach dem Fälligkeitstermin das Teilnahmeentgelt von Ihrem Konto abgebucht, d.h. wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet. In allen anderen Fällen überweisen Sie das Teilnahmeentgelt bis zu dem vorgenannten Fälligkeitstermin mit dem ausdrücklichen Vermerk ”4015.5453.0075”, der genauen Angabe der Nummer(n) der belegten Veranstaltung(en) und des vollständigen Teilnehmernamens auf das Konto der Stadtkasse Bonn bei der Sparkasse KölnBonn, Konto-Nr. 15 016 (BLZ 370 501 98).

Um ein möglichst reibungsloses Abrechnungsverfahren zu gewährleisten, überweisen Sie das Teilnahmeentgelt nur im besonderen Ausnahmefall und nehmen Sie bitte am Lastschrift-Einzugsverfahren teil.

 
Die Abbuchung durch den Lastschrift-Einzug hat für Sie große Vorteile:
  • Sie sparen Überweisungsgebühren
  •  das Teilnahmeentgelt wird abgebucht, wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet (siehe auch unter ”Abmeldungen und Rückzahlungen”)
  • das zeitaufwändige Verfahren zur Erstattung von Teilnahmeentgelten entfällt
  •  Sie versäumen keine Zahlungsfrist; damit würden gegebenenfalls zusätzlich entstehende Mahn- und Einziehungskosten, die dem Zahlungspflichtigen zur Last gelegt werden müssen, entfallen
  •  die Einzugsermächtigung gilt nur für die auf dem Anmeldeformular aufgeführte(n) Veranstaltung(en)
 
Bitte beachten Sie Folgendes:

So lange das Teilnahmeentgelt noch nicht von Ihrem Bankkonto abgebucht ist, informieren Sie die Volkshochschule bitte umgehend über Änderungen Ihrer Bankverbindung. Pro Person kann nur eine Bankverbindung gespeichert werden; die Bankverbindung wird personenbezogen (nicht für jeden Kurs individuell) hinterlegt. Bei falschen oder unvollständigen Angaben stellen die Bankinstitute der Volkshochschule hohe Bankgebühren in Rechnung, die dann von den Zahlungspflichtigen an die Volkshochschule zu erstatten sind.

Barzahlungen können - mit Ausnahme bei Einzelvorträgen – nicht entgegengenommen werden.

Auslagen (z. B. Material, Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Mietzins an Dritte) werden in voller Höhe (keine Ermäßigungen und Erlasse) auf die Teilnehmenden umgelegt. Entgelterlasse werden nicht gewährt.


Ermäßigungen:
  • Eine Ermäßigung von 30 Prozent des Teilnahmeentgeltes erhalten (bitte bei der Anmeldung den Nachweis beifügen oder zur Einsicht vorlegen):
  • Schwerbehinderte im Sinne des § 1 Schwerbehindertengesetz (ab 50% Behinderungsgrad)
  • Schülerinnen, Schüler
  • Studierende
  • Au-pair
  • Auszubildende, Helferinnen / Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
  • Wehr- und Wehrersatzdienstleistende (mit Ausnahme von Berufs- und Zeitsoldaten)

 

Die Höhe der Ermäßigung für Inhaberinnen / Inhaber von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen richtet sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises und des Bonn-Ausweises A (Stand: 01.07.2009 = 50%ige Ermäßigung).
Ermäßigungsnachweise, die nach Unterrichtsbeginn noch vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Ermäßigungen oder Erlasse für das An-/Abmeldeentgelt sowie für die Teilnahme an Studienfahrten und Exkursionen werden n i c h t gewährt.
Abmeldungen und Rückzahlungen:

Die Teilnehmenden können sich bis zum Beginn des 2. Unterrichtstages (gilt nur für Veranstaltungen ab 10 Unterrichtsterminen) schriftlich bei der Volkshochschule abmelden. Bei Tages-, Wochenend- , Wochenseminaren oder Kursen mit weniger als 10 Terminen ist die Abmeldung nur bis eine Woche und im Fachbereich "Kreatives Gestalten" zehn Werktage vor der Durchführung möglich (es gilt der im Kurstext angegebene Abmeldeschluss). Abmeldungen für Bildungsurlaube müssen mindestens 14 Tage vor Beginn des Angebots bei der Volkshochschule eingegangen sein. Ein Entgelt in Höhe von 6,10 EUR (für Anmeldung und Stornierung) ist auch bei rechtzeitiger Abmeldung zu zahlen. Bei später eingehenden Abmeldungen bleibt die Zahlungspflicht bestehen, es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus einem wichtigen Grund, den die Volkshochschule der Bundesstadt Bonn zu vertreten hat. Das Entgelt für Anmeldung und Stornierung ist auch bei einer fristgerechten Abmeldung zu zahlen.

Abmeldungen bei Kursleitenden sind nicht möglich und werden nicht anerkannt. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Auch bei unregelmäßiger Teilnahme oder vorzeitigem Abbruch des Kurses sind die Teilnahmeentgelte in voller Höhe zu entrichten.

Wenn eine fristgerechte, schriftliche Abmeldung bei der Volkshochschule erfolgt ist, eine Anmeldung zu einer Veranstaltung nicht berücksichtigt werden kann oder eine Veranstaltung nicht durchgeführt oder abgesetzt wird, erfolgt keine Abbuchung durch Lastschrift-Einzug bzw. lediglich in Höhe von 6,10 EUR für fristgerechte Abmeldungen. Ein bereits überwiesenes Teilnahmeentgelt wird in der überzahlten Höhe zurückerstattet.

Für Studienfahrten und Exkursionen gelten hinsichtlich der Abmeldung und ggf. Rückzahlung von Teilnahmeentgelten besondere Bedingungen (siehe Geschäftsbedingungen Studienfahrten /Tagesexkursionen)


Datenschutz:

Die Volkshochschule erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Satzung vom 11.7.1977 i.d.n.F. und Entgeltordnung vom 24.7.1970 i.d.n.F. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind die §§ 12 und 13 Datenschutzgesetz NRW.

 
Die Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn Familienname, Vorname, Wohnort, Straße und Hausnummer angegeben wurden.

Die Beantwortung der anderen Fragen ist freiwillig. - Die Angabe der Telefonnummer ist für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen erforderlich. Die Angaben über Alter und Beruf dienen statistischen Zwecken und Bedarfsermittlungen. Die Daten werden bei der Volkshochschule maschinell gespeichert, bei Weitergabe erfolgt eine Anonymisierung.


Teilnahmebescheinigungen:

Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen, die über den jeweiligen Fachbereich zu beantragen sind, ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen ist, dass das Teilnahmeentgelt bei der Volkshochschule vollständig eingegangen ist, eine regelmäßige Teilnahme (80%) an den Kursen stattgefunden hat und der Kursus nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.


Mitwirkung der Teilnehmenden:

Teilnehmende an Kursen, die sich über mindestens 10 Wochen erstrecken, treten in der Regel einmal in einem Arbeitsabschnitt zu einer Kursversammlung zusammen. Die Einladung zu der Sitzung ergeht spätestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin durch die Kursleitenden. Die Kursleitenden bereiten die Kursversammlung im Benehmen mit den Kursteilnehmenden vor. Zu den Sitzungen ist die jeweilige Fachbereichsleiterin / der Fachbereichsleiter einzuladen.

 
Die Kursversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Beratungen von pädagogischen Angelegenheiten der jeweiligen Lehrveranstaltungen nach inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Gesichtspunkten
  •  Wahrnehmung der Interessen der Teilnehmenden gegenüber den Kursleitenden und der VHS
  • Beratung von Anregungen für die Pädagogische Konferenz des jeweiligen Fachbereichs oder für den VHS-Leiter. 
     

Auf Antrag von mindestens einem Drittel der angemeldeten Teilnehmenden ist von der Fachbereichsleiterin / dem Fachbereichsleiter eine außerordentliche Kursversammlung einzuberufen.


Hausordnung:

Die Hausordnung der einzelnen Unterrichtsstätten ist für alle Teilnehmenden bindend. Insbesondere wird gebeten, auf dem Gelände und in den Schulräumen nicht zu rauchen. Halten Sie bitte die Unterrichtsräume sauber.

Parken Sie bitte Ihren Wagen auf den Parkflächen der einzelnen Veranstaltungsorte nur während Ihres Veranstaltungsbesuches bei der Volkshochschule! Eine Parkplatzgarantie kann nicht gegeben werden; bitte berücksichtigen Sie dies bei der Anfahrt.
Haftung:

Eine Haftung der Bundesstadt Bonn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule eintreten, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein grob fahrlässiges Handeln städtischer Bediensteter zurückzuführen.


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Besonderheiten des Internetanmeldeverfahrens:

Der Versand Ihrer Anmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn alle Pflichtfelder (Anrede, Vorname, Nachname, Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort, eMail-Adresse, Geburtsjahr, Kontonummer, BLZ, Name der Bank) gefüllt sind und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anerkannt werden und die Korrektheit der Daten nochmals bestätigt wird (Haken setzen). Über das Online-Anmeldeverfahren ist nur dann eine Anmeldung möglich, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird; die Daten werden über eine sichere Verbindung (SSL) geführt! Sollten Sie dies nicht wünschen, so besteht die Möglichkeit sich formlos über eine normale eMail an vhs@bonn.de anzumelden.

Sind Veranstaltungen inzwischen ausgebucht, so ist lediglich die Buchung auf Warteliste noch möglich. Die zeitgleiche Buchung Ihrer Anmeldung wird per Email an die im Anmeldeformular eingetragene Email-Adresse bestätigt. Kann diese Bestätigung nicht zugestellt werden (->falsche Email-Adresse), so kommt keine Buchung zustande.
Abmeldungen können über dieses Verfahren nicht vorgenommen werden; diesbezügliche Mitteilungen (z. B. in Adressfeldern) werden nicht ausgewertet. Bitte benutzen Sie für Abmeldungen oder andere Mitteilungen die Mailadresse vhs@bonn.de

Ermäßigungen werden erst mit Vorlage der entsprechenden Nachweise (vor Unterrichtsbeginn) gewährt. Sollten Sie für das laufende Semester bereits einen Nachweis vorgelegt haben, so wird die Ermäßigung automatisch beim Buchen gewährt. Sie erkennen dies in ihrer Bestätigungsmail am verminderten Kursentgelt. Bei Schwerbehinderten wird sogar die volle Gültigkeitsdauer des Ausweises berücksichtigt. Sollten Sie sicher sein einen Nachweis geführt zu haben, jedoch kein vermindertes Entgelt bestätigt bekommen, so kann es evt. mit einer Stammdatendoppelung zusammenhängen. Bitte setzen Sie sich dann kurzfristig mit uns in Verbindung.

Dank der vielen Phishing-Mails, werden -durch einige übereifrige Spamfilter-  Emails manchmal nicht zugestellt. Dies kann je nach Provider oder Antivirenprogramm sehr unterschiedlich sein.
Wer eine Anmeldung durchlaufen hat und nach einem Tag noch keine Bestätigungsmail bekommen hat, sollte prüfen, ob sein eigener Spamfilter nicht diese Mails geblockt hat. Im Regelfall handelt es sich um eine Mail mit der Absenderadresse: vhs-bonn@bik-connect.de.
Ist dies nicht der Fall, rufen Sie bitte die 0228-773355 an, unsere Mitarbeitenden prüfen gerne nach, ob Sie bei uns registriert sind.
Formlose Anmeldungen können auch per Fax unter 0228 / 773671 oder an die Mailadresse vhs@bonn.de übermittelt werden.

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Geschäftsbedingungen
 
Studienfahrten | Tagesexkursionen
 
Teilnahmeberechtigung

An den Studienfahrten kann jeder teilnehmen, der das 15. Lebensjahr vollendet und sich ordnungsgemäß angemeldet hat. In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit der Volkshochschule auch jüngere Personen zugelassen werden.

 
Anmeldungen und Anmeldebestätigungen bei Studienfahrten

Anmeldungen zu den Studienfahrten sind nur schriftlich möglich. Mündliche oder telefonische Vormerkungen werden erst nach Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Anmeldungen nehmen alle Sekretariate der Volkshochschule entgegen.

Alle Angemeldeten erhalten eine Bestätigung. Weitere Auskünfte, sofern nicht anders vermerkt, erhalten Sie in der VHS, Wilhelmstraße 34, Fon: 77-3355

Bei bestimmten Studienfahrten können Teilnehmende an vorbereitenden Veranstaltungen der Volkshochschule bevorzugt berücksichtigt werden.

 
Rücktritt von Fahrten

Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Wochen vor Fahrtbeginn muss die Volkshochschule die ihr entstehenden Kosten den Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen. In dem Fall, dass andere Stornofristen gültig werden, wird dies mit der Reisebestätigung schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich berechnet die Volkshochschule bei Mehrtagesfahrten 5 % des Reisepreises, mindestens aber 19,00 EUR für den Verwaltungsaufwand, bei Tagesfahrten 6,10 EUR. Es empfiehlt sich daher, bei Mehrtagesfahrten eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bei einem Reisebüro abzuschließen, sofern diese nicht im Reisepreis enthalten ist.

Die schriftliche Erklärung des Rücktritts von einer Studienfahrt muss rechtzeitig bei der Volkshochschule vorliegen. Rechtsverbindlich ist der Eingang bei der Volkshochschule (bitte berücksichtigen Sie evtl. längere Postwege).

 
Teilnahmeentgelt und Leistungen

Die Teilnahmeentgelte und darin enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen Studienfahrt abgedruckt. Sollte dies aus Platzgründen bei einzelnen Fahrten nicht möglich sein, können bei Interesse nähere Informationen bei der Volkshochschule angefordert werden.

Ermäßigungen für die Teilnahme an Studienfahrten und Exkursionen werden nicht gewährt.

Zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes sind die Angemeldeten oder ihre gesetzlichen Vertreter verpflichtet. Grundsätzlich sind 10% des jeweils angegebenen Reisepreises bei Mehrtagesfahrten sofort nach Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig (bitte nur auf Aufforderung zahlen!), der Rest sechs Wochen vor Reiseantritt. Das Entgelt für Tagesexkursionen ist drei Wochen vor der jeweiligen Fahrt zu überweisen. Abweichende Zahlungsfristen werden gesondert mitgeteilt.

Falls Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, ist das Teilnahmeentgelt mit dem ausdrücklichen Vermerk "Kassenzeichen 4015.5453.0075" und der genauen Angabe der Veranstaltungsnummer sowie des vollständigen Teilnehmernamens auf das folgende Konto der Stadtkasse Bonn zu überweisen: Sparkasse KölnBonn, (BLZ 370 501 98) Konto-Nr. 15 0 16

Bitte füllen Sie den Überweisungsträger möglichst vollständig und gut leserlich aus, damit die Beträge bei der Stadtkasse richtig gebucht werden können!

 
Änderungen

Programmänderungen bei den Studienfahrten bleiben vorbehalten. Weiterhin behält sich die Volkshochschule vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Kursleitenden die jeweilige Fahrt abzusetzen.

 
Veranstalter

Soweit bei einzelnen Studienreisen nicht anders vermerkt, ist die Volkshochschule der Bundesstadt Bonn Veranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes. Zeichnet ein Reisebüro oder entsprechende Institution als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes verantwortlich, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Veranstalter. Sie können in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Bonn, Wilhelmstraße 34, 53111 Bonn, eingesehen werden bzw. werden auf Anforderung zugesandt. Die Volkshochschule tritt in diesen Fällen als Vermittler im Sinne des Reisevertragsgesetzes auf.


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Letzte Aktualisierung: 02. Dezember 2009




 

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